ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

RADICAL INK LECHASCHAU

TATTOO-PIERCING
PermanentMakeup(PMU)

Carmen u. Christian Gehring
Josef Naus Str.8
6600 Lechaschau

 

Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.

Für alle Leistungen des Tattoostudios Radical Ink Lechaschau an Kunden

gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksam-

keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflich-

ten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung

möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

§ 1 Allgemein:

Wir tätowieren und piercen Kunden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Bodypiercings sind bereits ab dem 14. Lebensjahr mit Einverständnis

des Erziehungsberechtigten möglich.

Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet

abzulehnen.

Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine

Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben.

Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und

Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie

simuliert werden. Dies gilt ebenso für Permanent Makeup.

 

§ 2 Geschäftszeiten:

Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind:

MO-SA: nach Vereinbarung
SO und Feiertage: geschlossen

 

§ 3 Pflichten des Tattoostudios Radical Ink Lechaschau:

Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur

Nachbehandlung seines Tattoos/Piercings und PMUs. Eine Pflegeanleitung wird vor

oder nach dem jeweiligen Eingriff ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen

zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken

des Tätowierens/Piercens/PMUs informiert.

Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Einweg-Nadeln, sterilisiertes

Zubehör, sowie hygienische Artikel. Des Weiteren

benutzen wir nur Tattoo/PMU-Farben gemäß der RAPEX-Liste.

 

§ 4 Pflichten des Kunden:

24 Stunden vor dem Tätowier/Piercing/PMU-Termin sollte der Kunde keinen Kaffee

oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die

Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren/Piercen/PMU stark bluten

könnte und somit die Pigmente nicht richtig in die Haut eingebracht werden

können. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.

Wir behandeln keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss

stehen.

Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowier/Piercing/PMU-Termin keinen

Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben

Nebenwirkungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.

Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowier/Piercing/PMU-Vorgang

vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten

sowie weitere entstandene Kosten zu verrechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente

oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)

Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für

Folgeschäden.

 

§ 5 Preise:

Der Preis für ein Tattoo/Piercing/PMU wird immer individuell festgelegt und kann

auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen.

Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle,

dem technischen Grad des Motives und schlussendlich dem daraus

resultierendem Zeitaufwand bis zur Fertigstellung und Versorgung

des Tattoos. Eine pauschale Preisangabe für Tattoos ist nicht möglich.

Angaben zu voraussichtlich entstehenden Kosten sind deshalb nicht bindend.

Der Mindesttattoowert beläuft sich auf € 150.-

Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar.

Eventuell erforderliche "TouchUp"-Termine (siehe §14) für Tattoos sind

innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben

Jahr ist dies anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem

ursprünglichen Tattoopreis aus.

Wir empfehlen eine visuelle Nachkontrolle, des abgeheilten Tattoos/PMU nach

ca.4-6 Wochen, in Absprache mit unserem Studio.

Sollte es wiederholt (öfter als 2x) auftreten, dass sich ein Kunde mehrere

Designs anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalten wir uns

das Recht vor, dem Kunden diese Designarbeit in Rechnung zu stellen.

Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives,

sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller

Entwürfe für diesen. Im Regelfall sind diese Leistungen

bereits im Gesamtpreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt

10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.

Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.

 

§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:

Zur Terminfixierung ist je nach Ausmaß/Größe des Tattoos eine

entsprechende Anzahlung nötig, die für die Vorarbeit/Designerstellung dient.

Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin

danach abgesagt wird, zahlen wir die Anzahlung nicht wieder aus. Die Anzahlung

gilt dann für max. 2 Terminverschiebungen. Bei einer dritten Verschiebung

verfällt diese und wird als Aufwandsentschädigung verrechnet. Bei einem Storno

wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.

Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 5 Tage vor der Sitzung

schriftlich per email abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der

Termin so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden und kann. Des Weiteren wird bei

einer erneuten Terminabsprache, für dasselbe Tattoo, die bereits geleistete Anzahlung

für den ersten, nicht fristgerecht abgesagten Termin, nicht berücksichtigt.

Der Betrag für die jewilige Sitzung ist am gleichen Tag fällig und ist nach

dem Sitzungsende bar zu bezahlen.

Sollte es zu unvorhersehbaren Problemen mit dem Kunden kommen - z.B. Unzuver-

lässigkeit, nicht angemessenes Verhalten, Beleidungen oder Änliches - die aus

unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht

wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden den damit

verbundenen Aufwand in Rechnung zu stellen bzw die geleistete Anzahlung

als Aufwandsentschädigung einzubehalten.

 

§ 7 Der Termin

Wir bitten darum, dass jeder Kunde pünktlich, zum Termin erscheint.

Ein verfrühtes Erscheinen ist nicht nötig.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um

eine rechtzeitige Benachrichtigung.

Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem

Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu

kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.

Die dafür geleistete Anzahlung wird als Minderung der Geschäftsausfalls

einbehalten.

Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt. Bei nicht akzeptablen

Fällen wird die Behandlung nicht ausgeführt. Die für den Termin geleistete Anzahlung

wird als Minderung der Geschäftsausfalls einbehalten.

 

§ 8 Begleitung zum Termin

Wenn der Kunde gerne eine Begleitperson mitbringen möchte,

müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.

Die Begleitperson/en sind aus hygienischen Gründen dazu verpflichtet

sich ausschließlich im Empfangsbereich aufzuhalten.

Kinder als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.

 

§ 10 Aktionen:

Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträg-

lich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.

 

§ 11 Gutscheine:

Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden.

Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

Eine Rückgabe derer ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

§ 12 Bildrechte:

Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer

der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits

besorgt hat.

Selbstentworfene Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios

Radical Ink Lechaschau und dürfen nicht

weiterverwendet oder mitgenommen werden.

Nach Fertigstellung des Tattoos/PMU auf der Haut des Kunden,

machen wir davon vor Ort ein Foto zur Archivierung, das wir event.

für Werbezwecke verwenden. Der Kunde verzichtet mit der

Zustimmung der AGBs auf die Rechte dieses Bildes.

 

§ 13 Pflege des Tattoos/PMU/Piercing:

Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns ausgehändigt.

Die Pflegeanleitung ist auch online unter www.radicalink.at einsehbar.

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. unsachgemäße Pflege,

nicht empfohlene Salben, Versorgung, falscher Sonnenschutz, usw.

Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen

kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind

möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur

Vermeidung ist die Pflegeanleitung unbedingt einzuhalten!

Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung/PMU/Piercing ärztlich

behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen keinerlei Kosten.

Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist ein „BlowOut“.

Dies bezeichnet das "Verlaufen" von Tattoofarbe unter der Haut bzw.

im Bindegewebe. Dies ist je nach Beschaffenheit/Empfindlichkeit der Haut

und der zu tätowierenden Körperstelle in seltenen Fällen möglich.

Im Vorfeld ist es dem Tätowierer nicht möglich, dies auszuschließen.

 

§ 14 Das "Touch Up"

Das "Touch Up" ist eine Leistung bei Tattoos, die wir dem Kunden bieten um

eventuelle kleinere abheilungsbedingte Mängel oder verminderte Pigmentannahme,

trotz genauer Einhaltung der Pflegeanleitung, auszubessern.

In solchen Fällen ist ein einmaliges, punktuelles Auffrischen im

Preis wie bei § 5 beschrieben inkludiert und somit innerhalb eines

halben Jahres für den Kunden kostenlos.

Dieses Angebot erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowie-

rung nicht ordnungsgemäß gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt

genutzt wurde als von uns empfohlen und dadurch beispielsweise

Farbverlust entstanden ist.

Es erlischt auch, wenn der Kunde einen "TouchUp"-Termin hat,

diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.

Wenn die Frist für das kostenlose "Touch Up" überschritten wurde,

bieten wir trotzdem jedem Kunden diese Möglichkeit.

In diesem Fall aber zu anteiligen Kosten.  

Der Preis dafür setzt sich aus dem dafür benötigten

Zeitaufwand zusammen.

 

§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos

Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen

sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.

Dies ist als Minderung des damit verbundenen Geschäftsausfalls,

der nicht ersetzbar ist zu verstehen.

 

§ 16 Datenschutz

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle

Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Tattoostudio

Radical Ink Lechaschau verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu

erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln

einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen

weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

 

§ 17 Haftungsausschluss 

Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständni-

serklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den

Vertragsabschluss.

Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Scha-

densersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher

Art gegen das Tattoostudio Radical Ink Lechaschau und deren

Mitarbeiter geltend zu machen.

 

Stand vom 07.01.2019


Radical Ink Tattoo & Piercing | Gehring Carmen u. Christian | Josef-Naus-Str.8 | 6600 Lechaschau
www.radicalink.at | mail@radicalink.at | +43 676 848 158 100